Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu menschliche Rechtserzeugung und Gewohnheitsrecht treffen zu? a) Gewohnheitsrecht erfordert immer eine Kundmachung im Bundesgesetzblatt. b) Rechtserzeugung kann durch Anordnung einer dazu befugten Autorität erfolgen. c) Gewohnheitsrecht setzt eine lang andauernde Übung voraus. d) Niedergeschriebenes erzeugtes Recht wird auch als gesatztes Recht bezeichnet. e) Für Gewohnheitsrecht genügt eine einmalige Verhaltensweise.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu menschliche Rechtserzeugung und Gewohnheitsrecht? a) Völkergewohnheitsrecht wird im Völkerrecht als Rechtsquelle angesehen. b) Gewohnheitsrecht setzt zusätzlich eine entsprechende Rechtsüberzeugung voraus. c) Gewohnheitsrecht kann als von Menschen geschaffenes Recht verstanden werden. d) Die Rechtsüberzeugung der Gemeinschaft ist für Gewohnheitsrecht bedeutungslos. e) Gewohnheitsrecht kann niemals positives Recht sein. f) Gesatztes Recht bezeichnet ausschließlich ungeschriebene Regeln.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit menschliche Rechtserzeugung und Gewohnheitsrecht richtig? a) Rechtserzeugung kann durch Anordnung einer dazu befugten Autorität erfolgen. b) Gewohnheitsrecht setzt zusätzlich eine entsprechende Rechtsüberzeugung voraus. c) Völkergewohnheitsrecht wird im Völkerrecht als Rechtsquelle angesehen. d) Im Völkerrecht ist Gewohnheitsrecht grundsätzlich unbekannt. e) Gewohnheitsrecht erfordert immer eine Kundmachung im Bundesgesetzblatt. f) Gewohnheitsrecht kann niemals positives Recht sein.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu menschliche Rechtserzeugung und Gewohnheitsrecht sind korrekt? a) Für Gewohnheitsrecht genügt eine einmalige Verhaltensweise. b) Die Rechtsüberzeugung der Gemeinschaft ist für Gewohnheitsrecht bedeutungslos. c) Im Völkerrecht ist Gewohnheitsrecht grundsätzlich unbekannt. d) Gewohnheitsrecht setzt eine lang andauernde Übung voraus. e) Gewohnheitsrecht kann als von Menschen geschaffenes Recht verstanden werden. f) Niedergeschriebenes erzeugtes Recht wird auch als gesatztes Recht bezeichnet.