Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Effektivität des Rechts und die Trennung von Sein und Sollen treffen zu? a) Ein Normensystem ohne jede faktische Wirksamkeit kann nicht als Rechtsordnung beschrieben werden. b) Jede einzelne Rechtsnorm muss ausnahmslos befolgt werden, damit die Rechtsordnung gilt. c) Für die Effektivität kommt es auf die Rechtsordnung im Großen und Ganzen an. d) Was häufig getan wird, ist allein deshalb rechtlich geboten. e) Akzeptanz und Plausibilität können zur tatsächlichen Wirksamkeit von Normen beitragen.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Effektivität des Rechts und die Trennung von Sein und Sollen? a) Rechtliche Geltung und tatsächliche Befolgung sind begrifflich zu unterscheiden. b) Aus einem tatsächlichen Verhalten folgt nicht automatisch, dass dieses rechtlich gesollt ist. c) Die Existenz einer Rechtsnorm wird als normative Größe mit dem Begriff Geltung erfasst. d) Die Reine Rechtslehre setzt Sein und Sollen gleich. e) Faktische Wirksamkeit spielt für die Beschreibung einer Rechtsordnung überhaupt keine Rolle. f) Aus einer Rechtspflicht folgt zwingend, dass alle Normadressaten sie tatsächlich erfüllen.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Effektivität des Rechts und die Trennung von Sein und Sollen richtig? a) Rechtliche Geltung und tatsächliche Befolgung sind begrifflich zu unterscheiden. b) Die Existenz einer Rechtsnorm wird als normative Größe mit dem Begriff Geltung erfasst. c) Was häufig getan wird, ist allein deshalb rechtlich geboten. d) Für die Effektivität kommt es auf die Rechtsordnung im Großen und Ganzen an. e) Rechtsnormen können ausschließlich empirisch gemessen werden. f) Faktische Wirksamkeit spielt für die Beschreibung einer Rechtsordnung überhaupt keine Rolle.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Effektivität des Rechts und die Trennung von Sein und Sollen sind korrekt? a) Akzeptanz und Plausibilität können zur tatsächlichen Wirksamkeit von Normen beitragen. b) Aus einer Rechtspflicht folgt zwingend, dass alle Normadressaten sie tatsächlich erfüllen. c) Jede einzelne Rechtsnorm muss ausnahmslos befolgt werden, damit die Rechtsordnung gilt. d) Aus einem tatsächlichen Verhalten folgt nicht automatisch, dass dieses rechtlich gesollt ist. e) Ein Normensystem ohne jede faktische Wirksamkeit kann nicht als Rechtsordnung beschrieben werden. f) Rechtsnormen können ausschließlich empirisch gemessen werden.