Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Rechtsdefinitionen und Gerechtigkeitsanforderung treffen zu? a) Jede moralisch wünschenswerte Regel ist allein deshalb geltendes Recht. b) Die positivistische Lehre anerkennt inhaltliche Vorgaben der österreichischen Verfassung. c) Die positivistische Lehre bestreitet jede inhaltliche Vorgabe an den Gesetzgeber. d) Eine zivilrechtliche Definition stellt das Recht unter die Anforderung der Gerechtigkeit. e) Recht und Gerechtigkeit werden auch in dieser Definition nicht einfach gleichgesetzt.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Rechtsdefinitionen und Gerechtigkeitsanforderung? a) Die Erlassung durch ein kompetentes Organ bleibt eine notwendige Voraussetzung der Rechtsgeltung. b) Grundrechte und Gleichheitssatz können als Anforderungen der Gerechtigkeit interpretiert werden. c) Kelsen bezweifelt, dass sich wissenschaftlich eindeutig bestimmen lässt, was Gerechtigkeit ist. d) Die Gerechtigkeitsdefinition hält ein kompetentes Rechtsetzungsorgan für entbehrlich. e) Recht und Gerechtigkeit sind nach der Literatur immer identisch. f) Kelsen betrachtet Gerechtigkeit als vollständig objektiv messbar.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Rechtsdefinitionen und Gerechtigkeitsanforderung richtig? a) Eine zivilrechtliche Definition stellt das Recht unter die Anforderung der Gerechtigkeit. b) Kelsen betrachtet Gerechtigkeit als vollständig objektiv messbar. c) Die positivistische Lehre bestreitet jede inhaltliche Vorgabe an den Gesetzgeber. d) Eine ungerechte Norm kann unter keinen Umständen als Rechtsnorm bezeichnet werden. e) Grundrechte und Gleichheitssatz können als Anforderungen der Gerechtigkeit interpretiert werden. f) Kelsen bezweifelt, dass sich wissenschaftlich eindeutig bestimmen lässt, was Gerechtigkeit ist.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Rechtsdefinitionen und Gerechtigkeitsanforderung sind korrekt? a) Die Erlassung durch ein kompetentes Organ bleibt eine notwendige Voraussetzung der Rechtsgeltung. b) Recht und Gerechtigkeit werden auch in dieser Definition nicht einfach gleichgesetzt. c) Die Gerechtigkeitsdefinition hält ein kompetentes Rechtsetzungsorgan für entbehrlich. d) Die positivistische Lehre anerkennt inhaltliche Vorgaben der österreichischen Verfassung. e) Jede moralisch wünschenswerte Regel ist allein deshalb geltendes Recht. f) Eine ungerechte Norm kann unter keinen Umständen als Rechtsnorm bezeichnet werden.