Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu austeilende Gerechtigkeit und Gleichheitssatz treffen zu? a) Ungleiches darf sachlich gerechtfertigt ungleich behandelt werden. b) Austeilende Gerechtigkeit betrifft die Zuteilung von Rechten und Gütern. c) Der Gleichheitssatz verlangt grundsätzlich, Gleiches gleich zu behandeln. d) Austeilende Gerechtigkeit betrifft ausschließlich den Ersatz bereits eingetretener Schäden. e) Der Gleichheitssatz verbietet jede rechtliche Differenzierung ohne Ausnahme.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu austeilende Gerechtigkeit und Gleichheitssatz? a) Ungleiches muss nach dem Gleichheitssatz stets gleich behandelt werden. b) Differenzierungen sind zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. c) Maßnahmen zur Förderung tatsächlicher Gleichstellung können verfassungsrechtlich zulässig sein. d) Art 7 B-VG schließt bestimmte Vorrechte etwa der Geburt oder des Standes aus. e) Art 7 B-VG garantiert Vorrechte aufgrund des Standes. f) Maßnahmen zur faktischen Gleichstellung sind immer verfassungswidrig.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit austeilende Gerechtigkeit und Gleichheitssatz richtig? a) Art 7 B-VG schließt bestimmte Vorrechte etwa der Geburt oder des Standes aus. b) Differenzierungen sind zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. c) Der Gleichheitssatz verbietet jede rechtliche Differenzierung ohne Ausnahme. d) Austeilende Gerechtigkeit befasst sich nur mit strafrechtlicher Vergeltung. e) Austeilende Gerechtigkeit betrifft die Zuteilung von Rechten und Gütern. f) Art 7 B-VG garantiert Vorrechte aufgrund des Standes.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu austeilende Gerechtigkeit und Gleichheitssatz sind korrekt? a) Ungleiches muss nach dem Gleichheitssatz stets gleich behandelt werden. b) Der Gleichheitssatz verlangt grundsätzlich, Gleiches gleich zu behandeln. c) Maßnahmen zur Förderung tatsächlicher Gleichstellung können verfassungsrechtlich zulässig sein. d) Austeilende Gerechtigkeit befasst sich nur mit strafrechtlicher Vergeltung. e) Austeilende Gerechtigkeit betrifft ausschließlich den Ersatz bereits eingetretener Schäden. f) Ungleiches darf sachlich gerechtfertigt ungleich behandelt werden.