Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Austauschgerechtigkeit und ausgleichende Gerechtigkeit treffen zu? a) Ausgleichende Gerechtigkeit betrifft unter anderem die Wiedergutmachung von Schäden. b) Wucherregeln sollen grobe Äquivalenzstörungen verhindern. c) Wucher führt nach der Literatur stets zur Wirksamkeit des Vertrages. d) Austauschgerechtigkeit hat mit Verträgen nichts zu tun. e) Austauschgerechtigkeit betrifft Veränderungen bestehender Güterzuordnungen durch Verträge.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Austauschgerechtigkeit und ausgleichende Gerechtigkeit? a) Die Verkürzung über die Hälfte betrifft ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. b) Das Schadenersatzrecht verpflichtet grundsätzlich den rechtswidrig und schuldhaft Handelnden zum Ausgleich. c) Die Verkürzung über die Hälfte betrifft nur strafrechtliche Sanktionen. d) Sittenwidrige Vereinbarungen können nach § 879 ABGB unwirksam sein. e) Die ausgleichende Gerechtigkeit verbietet grundsätzlich jeden Schadenersatz. f) § 879 ABGB erklärt jeden Vertrag ohne Ausnahme für wirksam.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Austauschgerechtigkeit und ausgleichende Gerechtigkeit richtig? a) Austauschgerechtigkeit betrifft Veränderungen bestehender Güterzuordnungen durch Verträge. b) Die Verkürzung über die Hälfte betrifft ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. c) Schadenersatz setzt nach der dargestellten Grundregel weder Rechtswidrigkeit noch Verschulden voraus. d) Wucher führt nach der Literatur stets zur Wirksamkeit des Vertrages. e) Die Verkürzung über die Hälfte betrifft nur strafrechtliche Sanktionen. f) Das Schadenersatzrecht verpflichtet grundsätzlich den rechtswidrig und schuldhaft Handelnden zum Ausgleich.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Austauschgerechtigkeit und ausgleichende Gerechtigkeit sind korrekt? a) Die ausgleichende Gerechtigkeit verbietet grundsätzlich jeden Schadenersatz. b) Sittenwidrige Vereinbarungen können nach § 879 ABGB unwirksam sein. c) Schadenersatz setzt nach der dargestellten Grundregel weder Rechtswidrigkeit noch Verschulden voraus. d) Ausgleichende Gerechtigkeit betrifft unter anderem die Wiedergutmachung von Schäden. e) Austauschgerechtigkeit hat mit Verträgen nichts zu tun. f) Wucherregeln sollen grobe Äquivalenzstörungen verhindern.