Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Kants Verständnis von Legalität und Moralität treffen zu? a) Kant unterscheidet die äußere Übereinstimmung mit Rechtsgeboten von der inneren moralischen Haltung. b) Nach Kant ist nur die innere Gesinnung Gegenstand des Rechts. c) Legales Handeln setzt die äußere Übereinstimmung des Verhaltens mit dem Recht voraus. d) Recht soll äußere Freiheitssphären miteinander vereinbar machen. e) Legales Handeln erfordert zwingend eine moralisch lautere Motivation.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Kants Verständnis von Legalität und Moralität? a) Ethisches Handeln betrifft nach Kant die innere Haltung und Pflicht. b) Die Formel ubi societas, ibi ius besagt, dass Gemeinschaften grundsätzlich ohne Recht auskommen. c) Vorstaatliche Gesellschaften besitzen nach der Literatur niemals Regeln des Zusammenlebens. d) Die heute vorherrschende Trennung von Legalität und Moralität wird auf Kant zurückgeführt. e) Kant setzt Recht und Ethik vollständig gleich. f) Auch vorstaatliche Gemeinschaften können Regeln besitzen, die als Recht angesehen werden.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Kants Verständnis von Legalität und Moralität richtig? a) Kant unterscheidet die äußere Übereinstimmung mit Rechtsgeboten von der inneren moralischen Haltung. b) Legales Handeln erfordert zwingend eine moralisch lautere Motivation. c) Auch vorstaatliche Gemeinschaften können Regeln besitzen, die als Recht angesehen werden. d) Vorstaatliche Gesellschaften besitzen nach der Literatur niemals Regeln des Zusammenlebens. e) Ethisches Handeln betrifft nach Kant die innere Haltung und Pflicht. f) Die Trennung von Legalität und Moralität stammt aus dem römischen Strafgesetzbuch.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Kants Verständnis von Legalität und Moralität sind korrekt? a) Kant setzt Recht und Ethik vollständig gleich. b) Legales Handeln setzt die äußere Übereinstimmung des Verhaltens mit dem Recht voraus. c) Die Trennung von Legalität und Moralität stammt aus dem römischen Strafgesetzbuch. d) Recht soll äußere Freiheitssphären miteinander vereinbar machen. e) Die heute vorherrschende Trennung von Legalität und Moralität wird auf Kant zurückgeführt. f) Nach Kant ist nur die innere Gesinnung Gegenstand des Rechts.