Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu subjektive Rechte, Eigentumsklage und Strafverfolgung treffen zu? a) Die Eigentümerin kann ihre Sache grundsätzlich von jedem Inhaber herausverlangen. b) Subjektive Rechte ergeben sich aus dem Recht im objektiven Sinn. c) Eine Eigentumsklage ist ausschließlich vor einer Verwaltungsbehörde einzubringen. d) Jede objektivrechtliche Pflicht vermittelt automatisch jeder Person ein subjektives Recht. e) Ein subjektives Recht kann rechtsförmig von der berechtigten Person durchgesetzt werden.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu subjektive Rechte, Eigentumsklage und Strafverfolgung? a) Die Strafverfolgung eines Diebes ist eine staatliche Aufgabe. b) Subjektive Rechte können definitionsgemäß nicht gerichtlich durchgesetzt werden. c) Der Dieb kann die gestohlene Sache niemals herausgeben müssen. d) Die bestohlene Person entscheidet anstelle der Staatsanwaltschaft zwingend über die Anklage. e) Die bestohlene Person hat nicht allein deshalb ein subjektives Recht auf Bestrafung des Diebes. f) Zur Durchsetzung des Eigentums steht die Eigentumsklage vor dem Zivilgericht zur Verfügung.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit subjektive Rechte, Eigentumsklage und Strafverfolgung richtig? a) Zur Durchsetzung des Eigentums steht die Eigentumsklage vor dem Zivilgericht zur Verfügung. b) Eine Eigentumsklage ist ausschließlich vor einer Verwaltungsbehörde einzubringen. c) Subjektive Rechte ergeben sich aus dem Recht im objektiven Sinn. d) Die bestohlene Person hat nicht allein deshalb ein subjektives Recht auf Bestrafung des Diebes. e) Subjektive Rechte können definitionsgemäß nicht gerichtlich durchgesetzt werden. f) Strafverfolgung ist nach der Literatur ausschließlich Privatsache des Opfers.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu subjektive Rechte, Eigentumsklage und Strafverfolgung sind korrekt? a) Jede objektivrechtliche Pflicht vermittelt automatisch jeder Person ein subjektives Recht. b) Strafverfolgung ist nach der Literatur ausschließlich Privatsache des Opfers. c) Die Strafverfolgung eines Diebes ist eine staatliche Aufgabe. d) Ein subjektives Recht kann rechtsförmig von der berechtigten Person durchgesetzt werden. e) Der Dieb kann die gestohlene Sache niemals herausgeben müssen. f) Die Eigentümerin kann ihre Sache grundsätzlich von jedem Inhaber herausverlangen.