Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Normen mit generellem Adressatenkreis: Gesetze und Verordnungen treffen zu? a) Gesetze richten sich an einen generell umschriebenen Adressatenkreis. b) Innerstaatliche Verordnungen werden von Verwaltungsbehörden erlassen. c) Gesetze richten sich stets nur an eine namentlich genannte Einzelperson. d) Innerstaatliche Verordnungen werden ausschließlich durch Zivilgerichte erlassen. e) Gesetze werden in einem verfassungsrechtlich geregelten Gesetzgebungsverfahren erzeugt.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Normen mit generellem Adressatenkreis: Gesetze und Verordnungen? a) Verordnungen beruhen auf einer gesetzlichen Ermächtigung. b) Eine Verordnung darf ohne jede gesetzliche Grundlage erlassen werden. c) Gesetze und Verordnungen enthalten generell-abstrakte Normen. d) Eine ortspolizeiliche Verordnung kann von einer Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich erlassen werden. e) Gesetze entstehen außerhalb jedes rechtlich geregelten Verfahrens. f) Generelle Normen regeln definitionsgemäß nur einen einzigen vergangenen Einzelfall.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Normen mit generellem Adressatenkreis: Gesetze und Verordnungen richtig? a) Gemeinden besitzen keinerlei Verordnungskompetenz. b) Verordnungen beruhen auf einer gesetzlichen Ermächtigung. c) Innerstaatliche Verordnungen werden ausschließlich durch Zivilgerichte erlassen. d) Eine ortspolizeiliche Verordnung kann von einer Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich erlassen werden. e) Gesetze richten sich an einen generell umschriebenen Adressatenkreis. f) Gesetze entstehen außerhalb jedes rechtlich geregelten Verfahrens.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Normen mit generellem Adressatenkreis: Gesetze und Verordnungen sind korrekt? a) Gesetze und Verordnungen enthalten generell-abstrakte Normen. b) Gesetze werden in einem verfassungsrechtlich geregelten Gesetzgebungsverfahren erzeugt. c) Gesetze richten sich stets nur an eine namentlich genannte Einzelperson. d) Gemeinden besitzen keinerlei Verordnungskompetenz. e) Eine Verordnung darf ohne jede gesetzliche Grundlage erlassen werden. f) Innerstaatliche Verordnungen werden von Verwaltungsbehörden erlassen.