Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Normvollzugsnormen, Primär- und Sekundärnormen treffen zu? a) Sekundärnormen steuern nur das Verhalten privater Vertragspartner. b) Normen zur Umsetzung und Durchsetzung von Primärnormen heißen Sekundärnormen. c) Verhaltensnormen werden auch als Primärnormen bezeichnet. d) Normvollzugsnormen regeln Organisation und Verfahren der Rechtsdurchsetzung. e) Materielles Recht regelt ausschließlich die Organisation von Behörden.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Normvollzugsnormen, Primär- und Sekundärnormen? a) Das formelle Strafrecht umfasst Strafverfahren und Strafvollzug. b) Verhaltensnormen werden dem materiellen Recht zugerechnet. c) Normvollzugsnormen haben mit Urteilen und Bescheiden nichts zu tun. d) Formelles Recht bestimmt ausschließlich den Inhalt privatrechtlicher Forderungen. e) Verfahrens- und Organisationsrecht werden dem formellen Recht zugerechnet. f) Primärnormen sind stets Verfahrensnormen.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Normvollzugsnormen, Primär- und Sekundärnormen richtig? a) Verhaltensnormen werden dem materiellen Recht zugerechnet. b) Normvollzugsnormen haben mit Urteilen und Bescheiden nichts zu tun. c) Sekundärnormen steuern nur das Verhalten privater Vertragspartner. d) Normvollzugsnormen regeln Organisation und Verfahren der Rechtsdurchsetzung. e) Das Strafverfahren gehört ausschließlich zum materiellen Strafrecht. f) Das formelle Strafrecht umfasst Strafverfahren und Strafvollzug.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Normvollzugsnormen, Primär- und Sekundärnormen sind korrekt? a) Verfahrens- und Organisationsrecht werden dem formellen Recht zugerechnet. b) Verhaltensnormen werden auch als Primärnormen bezeichnet. c) Das Strafverfahren gehört ausschließlich zum materiellen Strafrecht. d) Formelles Recht bestimmt ausschließlich den Inhalt privatrechtlicher Forderungen. e) Materielles Recht regelt ausschließlich die Organisation von Behörden. f) Normen zur Umsetzung und Durchsetzung von Primärnormen heißen Sekundärnormen.