Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu B-VG, Verfassungsbestimmungen und fehlendes Inkorporationsgebot treffen zu? a) Mit der österreichischen Verfassung ist häufig das B-VG gemeint. b) Sämtliches österreichisches Verfassungsrecht steht zwingend in einer einzigen Urkunde. c) Das B-VG wurde erstmals 2020 erlassen. d) Österreich kennt kein allgemeines Inkorporationsgebot für Verfassungsrecht. e) Das B-VG wurde 1920 erlassen.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu B-VG, Verfassungsbestimmungen und fehlendes Inkorporationsgebot? a) Neben dem B-VG bestehen weitere Bundesverfassungsgesetze. b) Bundesverfassungsgesetze außerhalb des B-VG existieren nicht. c) Solche Verfassungsbestimmungen müssen in der erschwerten Form des Art 44 B-VG erzeugt werden. d) Österreich verfügt über ein striktes Inkorporationsgebot nach deutschem Vorbild. e) Verfassungsbestimmungen können in einfachen Bundesgesetzen enthalten sein. f) Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sind ausnahmslos verboten.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit B-VG, Verfassungsbestimmungen und fehlendes Inkorporationsgebot richtig? a) Das B-VG wurde erstmals 2020 erlassen. b) Neben dem B-VG bestehen weitere Bundesverfassungsgesetze. c) Solche Verfassungsbestimmungen müssen in der erschwerten Form des Art 44 B-VG erzeugt werden. d) Mit der österreichischen Verfassung ist häufig das B-VG gemeint. e) Verfassungsbestimmungen müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. f) Bundesverfassungsgesetze außerhalb des B-VG existieren nicht.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu B-VG, Verfassungsbestimmungen und fehlendes Inkorporationsgebot sind korrekt? a) Verfassungsbestimmungen müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. b) Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sind ausnahmslos verboten. c) Verfassungsbestimmungen können in einfachen Bundesgesetzen enthalten sein. d) Sämtliches österreichisches Verfassungsrecht steht zwingend in einer einzigen Urkunde. e) Österreich kennt kein allgemeines Inkorporationsgebot für Verfassungsrecht. f) Das B-VG wurde 1920 erlassen.