Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Grundprinzipien, Gesamtänderung und obligatorische Volksabstimmung treffen zu? a) Für die Fortsetzung des Verfahrens ist die unbedingte Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich. b) Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung muss einer Volksabstimmung unterzogen werden. c) Eine Änderung der Grundprinzipien gilt nach herrschender Auffassung als Gesamtänderung. d) Jede bloße Teiländerung muss zwingend ohne weitere Voraussetzung einer Volksabstimmung unterzogen werden. e) Grundprinzipien sind im B-VG jeweils mit dem Wort „Grundprinzip“ überschrieben.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Grundprinzipien, Gesamtänderung und obligatorische Volksabstimmung? a) Für die Volksabstimmung genügt eine Minderheit der gültigen Stimmen. b) Die Grundprinzipien sind nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet. c) Die Begriffe Grundprinzipien und Baugesetze stammen aus Lehre und Judikatur. d) Die Begriffe Baugesetze und Grundprinzipien sind ausdrücklich definierte Verfassungstermini. e) Eine Gesamtänderung liegt nur bei einer Änderung einfacher Bundesgesetze vor. f) Der EU-Beitritt Österreichs berührte mehrere Grundprinzipien und wurde durch eine Volksabstimmung legitimiert.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Grundprinzipien, Gesamtänderung und obligatorische Volksabstimmung richtig? a) Eine Änderung der Grundprinzipien gilt nach herrschender Auffassung als Gesamtänderung. b) Die Grundprinzipien sind nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet. c) Grundprinzipien sind im B-VG jeweils mit dem Wort „Grundprinzip“ überschrieben. d) Der EU-Beitritt Österreichs berührte mehrere Grundprinzipien und wurde durch eine Volksabstimmung legitimiert. e) Der EU-Beitritt hatte keinerlei Auswirkungen auf österreichische Grundprinzipien. f) Die Begriffe Baugesetze und Grundprinzipien sind ausdrücklich definierte Verfassungstermini.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Grundprinzipien, Gesamtänderung und obligatorische Volksabstimmung sind korrekt? a) Für die Fortsetzung des Verfahrens ist die unbedingte Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich. b) Jede bloße Teiländerung muss zwingend ohne weitere Voraussetzung einer Volksabstimmung unterzogen werden. c) Der EU-Beitritt hatte keinerlei Auswirkungen auf österreichische Grundprinzipien. d) Eine Gesamtänderung liegt nur bei einer Änderung einfacher Bundesgesetze vor. e) Die Begriffe Grundprinzipien und Baugesetze stammen aus Lehre und Judikatur. f) Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung muss einer Volksabstimmung unterzogen werden.