Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu StGB, Nebenstrafrecht und Abgrenzung zum Privatrecht treffen zu? a) Der besondere Teil des StGB enthält ausschließlich Verfahrensvorschriften. b) Nebenstrafrecht bezeichnet nur privatrechtliche Vertragsklauseln. c) Der besondere Teil des StGB enthält einen Katalog zentraler Delikte. d) Der allgemeine Teil des StGB enthält grundlegende Regeln der Strafbarkeit und Rechtsfolgen. e) Strafbestimmungen außerhalb des StGB werden dem Nebenstrafrecht zugerechnet.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu StGB, Nebenstrafrecht und Abgrenzung zum Privatrecht? a) Im Privatrecht besteht kein Parteiengrundsatz. b) Das StGB enthält keinerlei allgemeinen Teil. c) Das Opfer kann nach Kenntnis der Behörde jede Strafverfolgung beliebig stoppen. d) Im Strafrecht steht der Konflikt des Einzelnen mit der Gesellschaft im Mittelpunkt. e) Im Privatrecht entscheiden die Parteien grundsätzlich selbst, welche Streitigkeiten sie gerichtlich austragen. f) Suchtmittelgesetz und Finanzstrafgesetz werden als Beispiele des Nebenstrafrechts genannt.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit StGB, Nebenstrafrecht und Abgrenzung zum Privatrecht richtig? a) Das Finanzstrafgesetz ist nach der Literatur Teil des ABGB. b) Im Privatrecht entscheiden die Parteien grundsätzlich selbst, welche Streitigkeiten sie gerichtlich austragen. c) Suchtmittelgesetz und Finanzstrafgesetz werden als Beispiele des Nebenstrafrechts genannt. d) Der allgemeine Teil des StGB enthält grundlegende Regeln der Strafbarkeit und Rechtsfolgen. e) Das StGB enthält keinerlei allgemeinen Teil. f) Nebenstrafrecht bezeichnet nur privatrechtliche Vertragsklauseln.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu StGB, Nebenstrafrecht und Abgrenzung zum Privatrecht sind korrekt? a) Der besondere Teil des StGB enthält ausschließlich Verfahrensvorschriften. b) Das Finanzstrafgesetz ist nach der Literatur Teil des ABGB. c) Der besondere Teil des StGB enthält einen Katalog zentraler Delikte. d) Das Opfer kann nach Kenntnis der Behörde jede Strafverfolgung beliebig stoppen. e) Im Strafrecht steht der Konflikt des Einzelnen mit der Gesellschaft im Mittelpunkt. f) Strafbestimmungen außerhalb des StGB werden dem Nebenstrafrecht zugerechnet.