Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Verfahrensabschnitte und Rollen im Strafprozess treffen zu? a) Die Staatsanwaltschaft hat im Ermittlungsverfahren keinerlei Aufgabe. b) Das Hauptverfahren wird ausschließlich von der geschädigten Privatperson geleitet. c) Das Gericht nimmt im Ermittlungsverfahren vor allem Rechtsschutzaufgaben wahr. d) Das Ermittlungsverfahren wird in Kooperation von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei geführt. e) Die StPO unterscheidet grundsätzlich Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Verfahrensabschnitte und Rollen im Strafprozess? a) Das Ermittlungsverfahren dient der umfassenden Aufklärung von Sachverhalt und Tatverdacht. b) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft dürfen nicht zusammenwirken. c) Die Hauptverhandlung beginnt bereits vor jedem Anfangsverdacht. d) Das Gericht führt im Ermittlungsverfahren stets selbst sämtliche Ermittlungen. e) Erhebt eine Privatanklägerin oder ein Privatankläger Anklage, entfällt das Ermittlungsverfahren. f) Mit der Anklageerhebung beginnt die Hauptverhandlung.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Verfahrensabschnitte und Rollen im Strafprozess richtig? a) Die Hauptverhandlung beginnt bereits vor jedem Anfangsverdacht. b) Die StPO unterscheidet grundsätzlich Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung. c) Bei einer Privatanklage ist zwingend ein vollständiges Ermittlungsverfahren vorgeschaltet. d) Erhebt eine Privatanklägerin oder ein Privatankläger Anklage, entfällt das Ermittlungsverfahren. e) Die Staatsanwaltschaft hat im Ermittlungsverfahren keinerlei Aufgabe. f) Das Ermittlungsverfahren dient der umfassenden Aufklärung von Sachverhalt und Tatverdacht.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Verfahrensabschnitte und Rollen im Strafprozess sind korrekt? a) Das Gericht nimmt im Ermittlungsverfahren vor allem Rechtsschutzaufgaben wahr. b) Das Hauptverfahren wird ausschließlich von der geschädigten Privatperson geleitet. c) Mit der Anklageerhebung beginnt die Hauptverhandlung. d) Das Ermittlungsverfahren wird in Kooperation von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei geführt. e) Bei einer Privatanklage ist zwingend ein vollständiges Ermittlungsverfahren vorgeschaltet. f) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft dürfen nicht zusammenwirken.