Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Schuld, Zurechnungsunfähigkeit und Strafmündigkeit treffen zu? a) Strafbar ist grundsätzlich nur, wer schuldhaft handelt. b) Kinder unter 14 Jahren sind uneingeschränkt strafmündig. c) Schuld beinhaltet ein sozialethisches Unwerturteil über das Verhalten. d) Zurechnungsunfähigkeit kann die Schuld ausschließen. e) Schuld spielt im österreichischen Strafrecht keinerlei Rolle.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Schuld, Zurechnungsunfähigkeit und Strafmündigkeit? a) Entschuldigungsgründe führen zwingend zu einer härteren Strafe. b) Jugendliche sind immer unabhängig von ihrer Einsichtsfähigkeit strafbar. c) Strafmündigkeit beginnt grundsätzlich mit Vollendung des 14. Lebensjahres. d) Jugendliche müssen reif genug sein, das Unrecht einzusehen und danach zu handeln. e) Zurechnungsunfähigkeit erhöht zwingend das Strafmaß. f) Entschuldigungsgründe können eine Bestrafung ausschließen.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Schuld, Zurechnungsunfähigkeit und Strafmündigkeit richtig? a) Strafbar ist grundsätzlich nur, wer schuldhaft handelt. b) Der Maßstab der Schuld ist ausschließlich das subjektive Wunschdenken der Täterin. c) Schuld spielt im österreichischen Strafrecht keinerlei Rolle. d) Entschuldigungsgründe führen zwingend zu einer härteren Strafe. e) Entschuldigungsgründe können eine Bestrafung ausschließen. f) Strafmündigkeit beginnt grundsätzlich mit Vollendung des 14. Lebensjahres.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Schuld, Zurechnungsunfähigkeit und Strafmündigkeit sind korrekt? a) Der Maßstab der Schuld ist ausschließlich das subjektive Wunschdenken der Täterin. b) Zurechnungsunfähigkeit kann die Schuld ausschließen. c) Jugendliche müssen reif genug sein, das Unrecht einzusehen und danach zu handeln. d) Zurechnungsunfähigkeit erhöht zwingend das Strafmaß. e) Schuld beinhaltet ein sozialethisches Unwerturteil über das Verhalten. f) Kinder unter 14 Jahren sind uneingeschränkt strafmündig.