Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Deliktsgruppen des StGB und strafrechtliche Nebengesetze treffen zu? a) Das StGB enthält ausschließlich Verkehrsdelikte. b) Delikte gegen Vermögen sind im Strafrecht unbekannt. c) Auch Delikte gegen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sind geregelt. d) Der besondere Teil des StGB beginnt mit den Delikten gegen Leib und Leben. e) Das StGB enthält Delikte gegen Freiheit, Ehre und Vermögen.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Deliktsgruppen des StGB und strafrechtliche Nebengesetze? a) Suchtmittelgesetz und Verbotsgesetz werden als Beispiele strafrechtlicher Nebengesetze genannt. b) Völkermord ist im StGB als Delikt erfasst. c) Das Suchtmittelgesetz ist ausschließlich eine Verfassungsurkunde ohne Strafnormen. d) Außerhalb des StGB bestehen keinerlei Strafbestimmungen. e) Strafbestimmungen finden sich auch außerhalb des StGB. f) Völkermord ist ausschließlich eine privatrechtliche Vertragsverletzung.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Deliktsgruppen des StGB und strafrechtliche Nebengesetze richtig? a) Völkermord ist im StGB als Delikt erfasst. b) Suchtmittelgesetz und Verbotsgesetz werden als Beispiele strafrechtlicher Nebengesetze genannt. c) Der besondere Teil des StGB beginnt mit den Delikten gegen Leib und Leben. d) Der besondere Teil des StGB beginnt mit mietrechtlichen Vorschriften. e) Delikte gegen Vermögen sind im Strafrecht unbekannt. f) Das Suchtmittelgesetz ist ausschließlich eine Verfassungsurkunde ohne Strafnormen.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Deliktsgruppen des StGB und strafrechtliche Nebengesetze sind korrekt? a) Das StGB enthält ausschließlich Verkehrsdelikte. b) Strafbestimmungen finden sich auch außerhalb des StGB. c) Der besondere Teil des StGB beginnt mit mietrechtlichen Vorschriften. d) Völkermord ist ausschließlich eine privatrechtliche Vertragsverletzung. e) Auch Delikte gegen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sind geregelt. f) Das StGB enthält Delikte gegen Freiheit, Ehre und Vermögen.