Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Aufgaben von Europäischem Rat, Rat und Kommission treffen zu? a) Der Europäische Rat legt allgemeine politische Zielvorstellungen und Prioritäten fest. b) Der Rat der Europäischen Union ist gemeinsam mit dem Parlament Gesetzgeber. c) Dem Rat der Europäischen Union gehören ausschließlich Richter an. d) Der Europäische Rat wird grundsätzlich nicht gesetzgeberisch tätig. e) Der Europäische Rat erlässt allein sämtliche EU-Gesetze.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Aufgaben von Europäischem Rat, Rat und Kommission? a) Im Rat nehmen je nach Thema die zuständigen Fachministerinnen und Fachminister teil. b) Die Kommission ist das Exekutivorgan der EU. c) Die Kommission ist ein nationales Gericht eines Mitgliedstaates. d) Die Kommission besitzt in vielen Bereichen ein Initiativmonopol für Rechtsakte. e) Der Rat hat keinerlei Funktion bei der EU-Gesetzgebung. f) Kommissionsmitglieder sind an Weisungen ihrer Heimatstaaten gebunden.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Aufgaben von Europäischem Rat, Rat und Kommission richtig? a) Dem Rat der Europäischen Union gehören ausschließlich Richter an. b) Im Rat nehmen je nach Thema die zuständigen Fachministerinnen und Fachminister teil. c) Die Kommission besitzt in vielen Bereichen ein Initiativmonopol für Rechtsakte. d) Der Rat hat keinerlei Funktion bei der EU-Gesetzgebung. e) Der Europäische Rat besteht ausschließlich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments. f) Der Europäische Rat legt allgemeine politische Zielvorstellungen und Prioritäten fest.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Aufgaben von Europäischem Rat, Rat und Kommission sind korrekt? a) Der Europäische Rat besteht ausschließlich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments. b) Der Rat der Europäischen Union ist gemeinsam mit dem Parlament Gesetzgeber. c) Der Europäische Rat wird grundsätzlich nicht gesetzgeberisch tätig. d) Die Kommission ist das Exekutivorgan der EU. e) Der Europäische Rat erlässt allein sämtliche EU-Gesetze. f) Die Kommission ist ein nationales Gericht eines Mitgliedstaates.