Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Richtlinienwirkung, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen treffen zu? a) Richtlinien wirken grundsätzlich nicht unmittelbar zu Lasten Privater untereinander. b) Unbestimmte Richtlinienbestimmungen sind immer unmittelbar anwendbar. c) Jede Richtlinie wirkt automatisch und uneingeschränkt horizontal zwischen Privaten. d) Eine unmittelbar anwendbare Richtlinienbestimmung muss hinreichend bestimmt und unbedingt sein. e) Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinien können unter engen Voraussetzungen vertikal unmittelbar wirken.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Richtlinienwirkung, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen? a) Empfehlungen sind stärker verbindlich als EU-Verordnungen. b) Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich. c) Nationale Gerichte sollen nationales Recht möglichst richtlinienkonform auslegen. d) Richtlinienkonforme Auslegung ist nationalen Gerichten verboten. e) Beschlüsse können verbindliche Rechtsakte im Einzelfall sein. f) Beschlüsse sind ausnahmslos unverbindliche politische Wünsche.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Richtlinienwirkung, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen richtig? a) Nationale Gerichte sollen nationales Recht möglichst richtlinienkonform auslegen. b) Unbestimmte Richtlinienbestimmungen sind immer unmittelbar anwendbar. c) Eine verspätete Umsetzung hat für die mögliche unmittelbare Wirkung keinerlei Bedeutung. d) Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich. e) Empfehlungen sind stärker verbindlich als EU-Verordnungen. f) Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinien können unter engen Voraussetzungen vertikal unmittelbar wirken.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Richtlinienwirkung, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen sind korrekt? a) Beschlüsse können verbindliche Rechtsakte im Einzelfall sein. b) Eine verspätete Umsetzung hat für die mögliche unmittelbare Wirkung keinerlei Bedeutung. c) Jede Richtlinie wirkt automatisch und uneingeschränkt horizontal zwischen Privaten. d) Eine unmittelbar anwendbare Richtlinienbestimmung muss hinreichend bestimmt und unbedingt sein. e) Richtlinienkonforme Auslegung ist nationalen Gerichten verboten. f) Richtlinien wirken grundsätzlich nicht unmittelbar zu Lasten Privater untereinander.