Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Verträge, Forderungen, Pflichten und Verfügungen treffen zu? a) Verfügungen können bestehende Rechte grundsätzlich niemals berühren. b) Verträge schaffen Rechte und Pflichten zwischen den Parteien. c) Verpflichtungsgeschäfte begründen Forderungsrechte. d) Eine vertraglich zugesagte Leistung kann eine Schuld begründen. e) Verpflichtungsgeschäfte übertragen zwingend sofort jedes Eigentum.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Verträge, Forderungen, Pflichten und Verfügungen? a) Das Eigentum an einer Sache kann durch Rechtsgeschäft niemals übertragen werden. b) Eine Forderung kann durch Vertrag nicht entstehen. c) Verfügungen können bestehende Rechte übertragen. d) Verfügungen können bestehende Rechte verändern. e) Die Einräumung eines beschränkten Rechts an einer Sache ist eine mögliche Verfügung. f) Verträge wirken immer gegenüber der gesamten Welt und nie nur inter partes.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Verträge, Forderungen, Pflichten und Verfügungen richtig? a) Verfügungen können bestehende Rechte übertragen. b) Die Einräumung eines beschränkten Rechts an einer Sache ist eine mögliche Verfügung. c) Das Eigentum an einer Sache kann durch Rechtsgeschäft niemals übertragen werden. d) Verträge schaffen Rechte und Pflichten zwischen den Parteien. e) Schulden sind nach der Literatur keine möglichen Folgen von Verträgen. f) Verpflichtungsgeschäfte übertragen zwingend sofort jedes Eigentum.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Verträge, Forderungen, Pflichten und Verfügungen sind korrekt? a) Verfügungen können bestehende Rechte verändern. b) Verfügungen können bestehende Rechte grundsätzlich niemals berühren. c) Verpflichtungsgeschäfte begründen Forderungsrechte. d) Schulden sind nach der Literatur keine möglichen Folgen von Verträgen. e) Verträge wirken immer gegenüber der gesamten Welt und nie nur inter partes. f) Eine vertraglich zugesagte Leistung kann eine Schuld begründen.