Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Einschränkungen der Abschlussfreiheit treffen zu? a) Er kann auch aus allgemeinen Regeln wie Persönlichkeitsschutz und Rechtsmissbrauchsverbot abgeleitet werden. b) Kontrahierungszwang kann sich aus speziellen Gesetzen ergeben. c) Ein Monopolunternehmen darf Leistungen aus jedem beliebigen unsachlichen Grund verweigern. d) Kontrahierungszwang ist in jeder Situation ausgeschlossen. e) In Monopolsituationen kann ein Kontrahierungszwang bestehen.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Einschränkungen der Abschlussfreiheit? a) Das Gleichbehandlungsgesetz erlaubt jede Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit. b) Persönlichkeitsschutz kann für einen Abschlusszwang niemals eine Rolle spielen. c) Öffentlich angebotene notwendige Leistungen dürfen nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. d) Monopolartige Unternehmen dürfen ihre Übermacht nicht unsachlich ausüben. e) Öffentliche Angebote schließen jede rechtliche Verpflichtung zum Vertragsabschluss zwingend aus. f) Das Gleichbehandlungsgesetz beschränkt in bestimmten Bereichen diskriminierende Vertragsentscheidungen.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Einschränkungen der Abschlussfreiheit richtig? a) Das Gleichbehandlungsgesetz beschränkt in bestimmten Bereichen diskriminierende Vertragsentscheidungen. b) Abschlussfreiheit kennt nach der Literatur keinerlei gesetzliche Einschränkung. c) Monopolartige Unternehmen dürfen ihre Übermacht nicht unsachlich ausüben. d) In Monopolsituationen kann ein Kontrahierungszwang bestehen. e) Öffentliche Angebote schließen jede rechtliche Verpflichtung zum Vertragsabschluss zwingend aus. f) Kontrahierungszwang ist in jeder Situation ausgeschlossen.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Einschränkungen der Abschlussfreiheit sind korrekt? a) Kontrahierungszwang kann sich aus speziellen Gesetzen ergeben. b) Abschlussfreiheit kennt nach der Literatur keinerlei gesetzliche Einschränkung. c) Ein Monopolunternehmen darf Leistungen aus jedem beliebigen unsachlichen Grund verweigern. d) Das Gleichbehandlungsgesetz erlaubt jede Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit. e) Öffentlich angebotene notwendige Leistungen dürfen nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. f) Er kann auch aus allgemeinen Regeln wie Persönlichkeitsschutz und Rechtsmissbrauchsverbot abgeleitet werden.