Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Grundlagen des Verfahrensrechts treffen zu? a) Bescheide werden ausschließlich von Privatpersonen erlassen. b) Staatliche Zwangsmittel müssen gesetzlich vorbestimmt sein. c) Urteile werden von Gerichten und Bescheide von Verwaltungsbehörden erlassen. d) Individuelle Entscheidungen werden in rechtlich geregelten Verfahren getroffen. e) Staatliche Zwangsmittel dürfen willkürlich und ohne gesetzliche Grundlage festgelegt werden.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Grundlagen des Verfahrensrechts? a) Die Behörde muss den festgestellten Sachverhalt rechtlich würdigen. b) Beweisaufnahme dient ausschließlich der Erzeugung neuer Gesetze. c) Die rechtliche Würdigung ist für behördliche Entscheidungen bedeutungslos. d) Verfahrensrecht regelt niemals die Durchsetzung subjektiver Rechte. e) Beweisaufnahme dient der Sachverhaltsermittlung. f) Verfahrensrecht regelt die Erzeugung individueller Akte.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Grundlagen des Verfahrensrechts richtig? a) Verfahrensrecht regelt die Erzeugung individueller Akte. b) Die Behörde muss den festgestellten Sachverhalt rechtlich würdigen. c) Urteile sind typische Entscheidungen von Verwaltungsbehörden ohne Gerichtsbeteiligung. d) Bescheide werden ausschließlich von Privatpersonen erlassen. e) Die rechtliche Würdigung ist für behördliche Entscheidungen bedeutungslos. f) Staatliche Zwangsmittel müssen gesetzlich vorbestimmt sein.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Grundlagen des Verfahrensrechts sind korrekt? a) Individuelle Entscheidungen werden in rechtlich geregelten Verfahren getroffen. b) Urteile werden von Gerichten und Bescheide von Verwaltungsbehörden erlassen. c) Staatliche Zwangsmittel dürfen willkürlich und ohne gesetzliche Grundlage festgelegt werden. d) Beweisaufnahme dient der Sachverhaltsermittlung. e) Urteile sind typische Entscheidungen von Verwaltungsbehörden ohne Gerichtsbeteiligung. f) Verfahrensrecht regelt niemals die Durchsetzung subjektiver Rechte.