Aufgabe 1 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Aussagen zu Art 6 EMRK und Verfahrensgarantien treffen zu? a) Art 6 EMRK verlangt grundsätzlich ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. b) Das Verfahren soll innerhalb angemessener Frist stattfinden. c) Urteile müssen grundsätzlich öffentlich verkündet werden. d) Art 6 EMRK erlaubt ausschließlich geheime Gerichte ohne gesetzliche Grundlage. e) Die Unschuldsvermutung gilt nur bis zur ersten polizeilichen Befragung.
Aufgabe 2 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Beschreibungen entsprechen der Testliteratur zu Art 6 EMRK und Verfahrensgarantien? a) Bis zum gesetzlichen Nachweis gilt die Unschuldsvermutung. b) Urteile dürfen unter keinen Umständen öffentlich verkündet werden. c) Angeklagte dürfen niemals einen Verteidiger wählen. d) Bei fehlenden Sprachkenntnissen besteht unter Voraussetzungen Anspruch auf einen unentgeltlichen Dolmetscher. e) Ein Verfahren darf ohne jede zeitliche Grenze verzögert werden. f) Angeklagte haben Anspruch auf ausreichende Zeit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung.
Aufgabe 3 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Was ist im Zusammenhang mit Art 6 EMRK und Verfahrensgarantien richtig? a) Die Unschuldsvermutung gilt nur bis zur ersten polizeilichen Befragung. b) Urteile dürfen unter keinen Umständen öffentlich verkündet werden. c) Art 6 EMRK verlangt grundsätzlich ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. d) Bis zum gesetzlichen Nachweis gilt die Unschuldsvermutung. e) Sprachliche Verständigungsschwierigkeiten sind für ein faires Verfahren stets irrelevant. f) Bei fehlenden Sprachkenntnissen besteht unter Voraussetzungen Anspruch auf einen unentgeltlichen Dolmetscher.
Aufgabe 4 Eine oder mehrere Antworten können richtig sein. Welche Zuordnungen oder Folgerungen zu Art 6 EMRK und Verfahrensgarantien sind korrekt? a) Angeklagte dürfen niemals einen Verteidiger wählen. b) Sprachliche Verständigungsschwierigkeiten sind für ein faires Verfahren stets irrelevant. c) Art 6 EMRK erlaubt ausschließlich geheime Gerichte ohne gesetzliche Grundlage. d) Das Verfahren soll innerhalb angemessener Frist stattfinden. e) Urteile müssen grundsätzlich öffentlich verkündet werden. f) Angeklagte haben Anspruch auf ausreichende Zeit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung.