Textverständnis Deutsch

Fiktive Prüfungsordnung

Eigener Übungstext

Zusätzliche Übung

Die fiktive Prüfungsordnung einer Hochschule sieht vor, dass schriftliche Prüfungen grundsätzlich innerhalb von vier Wochen beurteilt werden. Bei mehr als 120 Teilnehmenden kann die Studienleitung diese Frist einmalig um höchstens zwei Wochen verlängern. Die Verlängerung ist den Studierenden vor Ablauf der ursprünglichen Frist bekanntzugeben.

Eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe der Beurteilung möglich. Studierende müssen dafür einen Termin vereinbaren; Kopien der Aufgabenstellung dürfen angefertigt werden, Kopien interner Korrekturvermerke jedoch nicht. Wird eine Prüfung wegen eines nachgewiesenen technischen Fehlers abgebrochen, zählt der Antritt nicht. Ein bloßes Verlassen des Prüfungsraums ohne Meldung gilt hingegen als Abbruch durch die Kandidatin oder den Kandidaten und wird als Antritt gewertet.

Aufgabe 1 Genau eine Antwort ist richtig.

Bei 150 Teilnehmenden darf die Beurteilungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Aufgabe 2 Genau eine Antwort ist richtig.

Die Studienleitung kann die Frist beliebig oft verlängern.

Aufgabe 3 Genau eine Antwort ist richtig.

Für die Einsicht ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Aufgabe 4 Genau eine Antwort ist richtig.

Interne Korrekturvermerke dürfen kopiert werden.

Aufgabe 5 Genau eine Antwort ist richtig.

Wie viele Prüfungen im letzten Jahr wegen technischer Fehler abgebrochen wurden, ist bekannt.

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