Fiktive Prüfungsordnung
Eigener Übungstext
Die fiktive Prüfungsordnung einer Hochschule sieht vor, dass schriftliche Prüfungen grundsätzlich innerhalb von vier Wochen beurteilt werden. Bei mehr als 120 Teilnehmenden kann die Studienleitung diese Frist einmalig um höchstens zwei Wochen verlängern. Die Verlängerung ist den Studierenden vor Ablauf der ursprünglichen Frist bekanntzugeben.
Eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe der Beurteilung möglich. Studierende müssen dafür einen Termin vereinbaren; Kopien der Aufgabenstellung dürfen angefertigt werden, Kopien interner Korrekturvermerke jedoch nicht. Wird eine Prüfung wegen eines nachgewiesenen technischen Fehlers abgebrochen, zählt der Antritt nicht. Ein bloßes Verlassen des Prüfungsraums ohne Meldung gilt hingegen als Abbruch durch die Kandidatin oder den Kandidaten und wird als Antritt gewertet.