Textverständnis Deutsch

Förderung für Gebäudesanierungen

Eigener Übungstext

Zusätzliche Übung

Eine Gemeinde gewährt für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude einen Zuschuss. Anträge können Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden stellen, deren Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2000 erteilt wurde. Gefördert werden die Dämmung der Außenwände, der Austausch alter Fenster und die Installation bestimmter Heizsysteme. Reine Schönheitsreparaturen sind nicht förderfähig.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingebracht werden. Eine bereits bestellte, aber noch nicht gelieferte Anlage gilt noch nicht als Beginn; der tatsächliche Einbau hingegen schon. Die Förderung beträgt höchstens 20 Prozent der anerkannten Kosten und maximal 12.000 Euro je Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, weil die Mittel nach Maßgabe des verfügbaren Budgets vergeben werden.

Aufgabe 1 Genau eine Antwort ist richtig.

Ein Gebäude mit Baubewilligung aus dem Jahr 1998 kann grundsätzlich förderfähig sein.

Aufgabe 2 Genau eine Antwort ist richtig.

Reine Malerarbeiten werden ausdrücklich gefördert.

Aufgabe 3 Genau eine Antwort ist richtig.

Der Antrag kann noch nach dem Einbau der neuen Heizung gestellt werden.

Aufgabe 4 Genau eine Antwort ist richtig.

Die Förderung kann mehr als 12.000 Euro je Gebäude betragen.

Aufgabe 5 Genau eine Antwort ist richtig.

Die Gemeinde wird im nächsten Jahr dasselbe Budget bereitstellen.

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