Förderung für Gebäudesanierungen
Eigener Übungstext
Eine Gemeinde gewährt für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude einen Zuschuss. Anträge können Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden stellen, deren Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2000 erteilt wurde. Gefördert werden die Dämmung der Außenwände, der Austausch alter Fenster und die Installation bestimmter Heizsysteme. Reine Schönheitsreparaturen sind nicht förderfähig.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingebracht werden. Eine bereits bestellte, aber noch nicht gelieferte Anlage gilt noch nicht als Beginn; der tatsächliche Einbau hingegen schon. Die Förderung beträgt höchstens 20 Prozent der anerkannten Kosten und maximal 12.000 Euro je Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, weil die Mittel nach Maßgabe des verfügbaren Budgets vergeben werden.