Textverständnis Deutsch
Fiktive Verordnung über Leihfahrräder
Eigener Übungstext
Zusätzliche Übung
Nach einer fiktiven städtischen Verordnung dürfen Leihfahrräder nur auf gekennzeichneten Abstellflächen abgestellt werden. In Fußgängerzonen ist das Fahren zwischen 10 und 18 Uhr untersagt; das Schieben bleibt erlaubt. Für Personen unter 16 Jahren ist bei der Nutzung eines Leihfahrrads ein Fahrradhelm vorgeschrieben.
Betreiber müssen falsch abgestellte Fahrräder nach einer behördlichen Meldung innerhalb von sechs Stunden entfernen. Erfolgt die Meldung zwischen 22 und 6 Uhr, beginnt die Frist erst um 6 Uhr. Die Stadt kann Fahrräder auf Kosten des Betreibers entfernen, wenn dieser die Frist nicht einhält. Für private Fahrräder gelten diese besonderen Entfernungsvorschriften nicht.