Textverständnis Deutsch

Fiktive Verordnung über Leihfahrräder

Eigener Übungstext

Zusätzliche Übung

Nach einer fiktiven städtischen Verordnung dürfen Leihfahrräder nur auf gekennzeichneten Abstellflächen abgestellt werden. In Fußgängerzonen ist das Fahren zwischen 10 und 18 Uhr untersagt; das Schieben bleibt erlaubt. Für Personen unter 16 Jahren ist bei der Nutzung eines Leihfahrrads ein Fahrradhelm vorgeschrieben.

Betreiber müssen falsch abgestellte Fahrräder nach einer behördlichen Meldung innerhalb von sechs Stunden entfernen. Erfolgt die Meldung zwischen 22 und 6 Uhr, beginnt die Frist erst um 6 Uhr. Die Stadt kann Fahrräder auf Kosten des Betreibers entfernen, wenn dieser die Frist nicht einhält. Für private Fahrräder gelten diese besonderen Entfernungsvorschriften nicht.

Aufgabe 1 Genau eine Antwort ist richtig.

Leihfahrräder dürfen überall abgestellt werden, solange sie niemanden behindern.

Aufgabe 2 Genau eine Antwort ist richtig.

In der Fußgängerzone darf ein Leihfahrrad um 12 Uhr geschoben werden.

Aufgabe 3 Genau eine Antwort ist richtig.

Eine um Mitternacht gemeldete Fehlaufstellung löst die Sechsstundenfrist sofort aus.

Aufgabe 4 Genau eine Antwort ist richtig.

Die Stadt kann unter Voraussetzungen auf Kosten des Betreibers entfernen lassen.

Aufgabe 5 Genau eine Antwort ist richtig.

Wie viele Leihfahrräder derzeit im Stadtgebiet stehen, ist aus dem Text ersichtlich.

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