Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten
Eigener Übungstext
Eine fiktive Betriebsvereinbarung erlaubt Beschäftigten bis zu zwei Tage mobiles Arbeiten pro Woche. Voraussetzung ist die Zustimmung der direkten Führungskraft. Ein Anspruch auf bestimmte Wochentage besteht nicht. Besprechungen, bei denen persönliche Anwesenheit ausdrücklich angeordnet wird, gehen einer bereits vereinbarten mobilen Arbeit vor.
Der Arbeitgeber stellt einen Laptop zur Verfügung; zusätzliche Möbel für die Wohnung werden nicht finanziert. Arbeitsunfälle sind unverzüglich zu melden. Für Tätigkeiten mit besonders vertraulichen Papierakten ist mobiles Arbeiten ausgeschlossen, solange keine sichere digitale Fassung vorliegt. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen für die Zukunft beendet werden.