Textverständnis Deutsch
Fiktive Parkraumbewirtschaftung
Eigener Übungstext
Zusätzliche Übung
In einem neu eingerichteten Parkgebiet gilt die Gebührenpflicht von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen wird keine Gebühr eingehoben. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Fahrzeuge mit einem gültigen Bewohnerausweis sind von der zeitlichen Beschränkung, nicht aber von allen Halte- und Parkverboten befreit.
Ein elektronischer Parkschein kann bis zu fünf Minuten nach dem Abstellen aktiviert werden. Wird ein Fahrzeug für Ladetätigkeiten verwendet, ist dies durch eine gut sichtbare Ladetafel anzuzeigen; die Ladetätigkeit muss ohne unnötige Unterbrechung erfolgen. Motorräder benötigen keinen Parkschein, sofern sie auf dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.