Textverständnis Deutsch
Fiktive Hundezonenordnung
Eigener Übungstext
Zusätzliche Übung
Eine Gemeinde weist mehrere eingezäunte Hundezonen aus. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde ohne Leine laufen, müssen aber jederzeit unter Kontrolle einer verantwortlichen Person stehen. Hunde mit behördlich angeordneter Maulkorbpflicht müssen den Maulkorb auch in der Hundezone tragen. Außerhalb der gekennzeichneten Flächen gilt im Park Leinenpflicht.
Die Benutzung ist täglich von 6 bis 22 Uhr gestattet. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen. Kindern unter zwölf Jahren ist der Aufenthalt ohne erwachsene Begleitperson nicht erlaubt. Trainingsveranstaltungen mit mehr als zehn Hunden bedürfen einer vorherigen Genehmigung der Gemeinde.